Eichfrist bei Gartenwasserzählern überprüfen
Der Sommer steht vor der Tür und in den Gärten grünt und sprießt es. Neben der Gartenarbeit ist jetzt auch wieder die Zeit der Gartenbewässerung. Viele Grundstückseigentümer haben sich deshalb zusätzlich zu den Trink- und Abwasserzählern der Gemeinde einen privaten Gartenwasserzähler angeschafft, um die Gebühren für das Abwasser zu sparen. In Seeheim-Jugenheim gibt es derzeit etwa 1.500 solcher Gartenwasserzähler, die bei den Gemeindewerken registriert sein müssen. Genauso wie die rund 5.000 Zähler der Kommune müssen die privaten Gartenwasserzähler alle sechs Jahre ausgetauscht werden, da dann die Eichdauer abgelaufen ist. Denn nur Zähler mit einem gültigen Eichsiegel können bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt werden, darauf möchten die Gemeindewerke alle Besitzer von Gartenwasserzählern hinweisen. Wer sich also nicht sicher ist, wie lange sein privater Zähler noch gültig ist, sollte umgehend die Eichfrist kontrollieren und das Gerät falls nötig austauschen. Die Eichfrist gilt immer bis zum Ende des Jahres auf dem Siegel.
Weitere Informationen zum Thema Gartenwasserzähler gibt es bei den Mitarbeitern der Gemeindewerke unter Tel. 06257/990-217.
Den Antrag für einen Gartenwasserzähler zum Download gibt es hier.