Blick auf das Sparkassengebäude

Urkundenservice

Urkundenservice 

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Die häufigsten Fragen in Kürze:

  • 1. In welchen Fällen bekomme ich Urkunden beim Standesamt Seeheim-Jugenheim? 

    Geburtsurkunde
    • wenn die Geburt in Seeheim-Jugenheim oder Alsbach-Hähnlein stattgefunden hat
    • wenn die Geburt im Ausland stattgefunden hat und in Seeheim-Jugenheim auf Antrag beurkundet wurde
    Eheurkunde
    • wenn die Ehe in Seeheim-Jugenheim oder Alsbach-Hähnlein stattgefunden hat
    • Wenn die Ehe im Ausland stattgefunden hat und in Seeheim-Jugenheim auf Antrag nachbeurkundet wurde
    Lebenspartnerschaftsurkunde
    • wenn die Lebenspartnerschaft in Seeheim-Jugenheim begründet wurde
    • Wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland in Seeheim-Jugenheim auf Antrag beurkundet wurde
    Sterbeurkunde
    • wenn der Sterbefall in Seeheim-Jugenheim stattgefunden hat
    • wenn der Sterbefall im Ausland in Seeheim-Jugenheim auf Antrag beurkundet wurde
  • 2. Wer bekommt Urkunden? 

    Berechtigt sind gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes:

    • Ehegatten
    • Vorfahren
    • Abkömmlinge
    • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können
    • Personen, die von einem Berechtigten bevollmächtigt wurden
  • 3. Wie bekomme ich Urkunden? 

    • Anforderung per Online Bestellung - bitte dafür das Feld "Rathaus Online" auswählen und dann über die   Links die entsprechenden Urkunden beim Standesamt bestellen und online zum Beispiel per Paypal bezahlen.
    • Anforderung schriftlich – bitte legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses sowie die Gebühr in bar bei.
    • Anforderung per E-Mail - diese richten Sie bitte an standesamt@seeheim-jugenheim.de. Dabei ist es erforderlich, dass Sie bitte einen Scan Ihres Personalausweises oder Reisepasses an die E-Mail anhängen.
  • 4. Welche Gebühren fallen an? 

    • je Urkunde 11,00 €
    • für jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung der selben Urkunde 5,50 €
    Gebührenübersicht Geburt:
    Beurkundung einer Geburtgebührenfrei
    Geburtsurkunde12,00 €
    Internationale Geburtsurkunde12,00 €
    für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde,
    die in einem Arbeitsgang hergestellt wird
    6,00 €
    Gebührenübersicht Heirat:
    Anmeldung einer Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses,
    wenn deutsches Recht zu beachten ist
    47,00 €
    Anmeldung einer Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses,
    wenn zusätzlich ausländisches Recht zu beachten ist
    70,50 €
    Eheurkunde12,00 €
    internationale Eheurkunde12,00 €
    Anlegung eines Eheregisters auf Antrag94,00 €
    für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde,
    die in einem Arbeitsgang hergestellt wird
    6,00 €
    Gebührenübersicht Sterbefall:
    Beurkundung eines Sterbefallsgebührenfrei
    Sterbeurkunde12,00 €
    internationale Sterbeurkunde12,00 €
    für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde,
    die in einem Arbeitsgang hergestellt wird
    6,00 €
    Leichenpass31,00 €
    Weitere Gebühren:
    Eidesstattlichen Versicherung36,00 €
    Erklärung zur Namensführung23,50 €
    Bescheinigung über eine Namensänderung12,00 €
  • 6. Welche Urkunden gibt es?

    Beglaubigte Abschriften aus den Registern

    • sind am aussagekräftigsten und werden z. B. für die Anmeldung einer Eheschließung benötigt.

    Internationale Urkunden

    • sind tabellarische Urkunden für das Ausland. Sie werden in allen Sprachen der Europäischen Union ausgestellt.

    Nachweise über die Geburt

    • beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
    • Geburtsurkunde
    • Internationale Geburtsurkunde

    Nachweise über die Eheschließung

    • beglaubigte Abschrift des Eheregisters
    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde

    Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft

    • beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde

    Nachweis über den Sterbefall

    • beglaubigte Abschrift des Sterberegisters
    • Sterbeurkunde
    • Internationale Sterbeurkunde

Urkundenbestellung:

Bestellung persönlich, online oder schriftlich

Telefonische Bestellungen sind nicht möglich!